Satzung
über die Hebesätze der Realsteuern
in der Gemeinde Bosau
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 25 des Grundsteuergesetzes und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
vom 08. Dezember 2016 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Hebesätze
Für das Haushaltsjahr 2017 werden die Hebesätze für die Realsteuern wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 %
2. Gewerbesteuer 267 %
§ 2
Geltungsdauer
Die Geltungsdauer dieser Satzung wird auf das Haushaltsjahr 2017 beschränkt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Hutzfeld, den 12. Dezember 2016
Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister
(L.S.) gez. Schmidt