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Satzung

über die Hebesätze der Realsteuern
in der Gemeinde Bosau

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 25 des Grundsteuergesetzes und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
vom 08. Dezember 2016 folgende Satzung erlassen:
 

§ 1
Hebesätze

Für das Haushaltsjahr 2017 werden die Hebesätze für die Realsteuern wie folgt festgesetzt:
1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    360 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)    360 %

2.    Gewerbesteuer    267 %

§ 2
Geltungsdauer

Die Geltungsdauer dieser Satzung wird auf das Haushaltsjahr 2017 beschränkt.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.

Hutzfeld, den 12. Dezember 2016

Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister

(L.S.)    gez. Schmidt