DRK Blutspende

Aktuelle Blutspendetermine in
Bosau und Umgebung

Bekanntmachung

Anordnung der Rattenbekämpfung in den Gemeinden Bosau Ortsteil Hutzfeld und Wittmoldt des Amtes Großer Plöner See.

Aufgrund vermehrter Rattensichtung im oben genannten Amtsgebiet, ordne ich auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) vom 20.07.2000 in der z. Zeit geltenden Fassung für die o.g. Gemeinden bzw. Ortsteile in der Zeit
vom 25.11. bis zum 15.12.2019

eine Rattenbekämpfung an.
Die Eigentümer von Grundstücken oder im Verhinderungsfall auch die Nutzungsbe-rechtigten sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ratten auf bebauten Grundstücken, Zelt- und Lagerplätzen für Lebensmittel, Futtermittel, Abfallstoffe und Kompost durchzuführen. Zur effektiven Bekämpfung wird der Einsatz von Fachkräften empfohlen. In diesem Zusammenhang weise ich eindringlich darauf hin, dass Bekämpfungsmittel schädliche Stoffe für Menschen, Haus- und Wildtiere enthalten. Auch können durch die Rattenbekämpfung verwendete Ge-räte (z. B. Fallen) Unfälle verursachen. Vor Anwendung dieser Mittel und Geräte sind daher die den Packungen etc. beigegebenen Vorschriften sorgfältig zu beachten. Ferner ist es dringend erforderlich, durch gut sichtbar angebrachte Warnzettel auf die Auslegung von Rattenbekämpfungsmitteln hinzuweisen und die Giftköder so gesichert auszulegen, dass sie für Menschen, Haus- und Wildtiere unzugänglich sind.

Bei der Beseitigung von toten Ratten und von nicht mehr benötigten Ködern etc. sind die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen je nach der chemischen Zusammensetzung der verwendeten Präparate bzw. Geräte zu treffen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die toten Ratten nicht wieder durch Erdbewegungen oder durch spielende Kinder an die Erdoberfläche gelangen.
Um die Bekämpfungsmaßnahme wirksam und mit möglichst geringem Aufwand durchführen zu können, sind vorsorgliche Maßnahmen - wie die Behinderung des Zugangs der Ratten zu Stoffen, die der Ernährung dienen können - zweckmäßig. Wenn diese Möglichkeiten der Abhilfe vernachlässigt werden, siedeln sich bekanntermaßen Ratten an. Daher sind Ordnung und Sauberkeit Vorbedingung für eine erfolgreiche Rattenbekämpfung auf Grundstücken. Dazu gehören auch die Verwahrung von Abfallstoffen, Küchen- und Futtermitteln in verschließbaren Behältern und die weitgehende Sicherung von Lagerplätzen für Lebens- und Futtermittel vor Ratten sowie die Vermeidung der Ablagerung von Müll und Gerümpel.

Ich weise darauf hin, dass über das Ordnungsamt eine stichprobenweise Prüfung der Einhaltung dieser Anordnung erfolgt. Wird diese Anordnung nicht eingehalten, kann ein Bußgeldverfahren, welches mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, eingeleitet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Fahrenkrog
Amtsvorsteher