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Amtliche Bekanntmachung

des Amtes Großer Plöner See für die Gemeinde Bosau (Nr. 3)

über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 für den Ortsteil Hutzfeld für das Gebiet „südlich der Hauptstraße, gelegen zwischen den Straßen Alte Mühle und Am Hang“ in der Gemeinde Bosau gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Übersichtsplan mit Plangeltungsbereich (ohne Maßstab)

 

1. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Bosau im Ortsteil Hutzfeld für ein all-gemeines Wohngebiet „südlich der Hauptstraße, gelegen zwischen den Straßen Alte Mühle und Am Hang“ gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bau-, Verkehrs- und Umwelt-ausschuss der Gemeinde Bosau hat am 26.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 beschlossen.
Folgendes Planungsziel wird angestrebt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird durch die Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Hutzfeld, Hauptstraße 2, 23715 Bosau, für die Dauer von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme durchgeführt.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht.

Hinweis:
Die Bekanntmachung erfolgt am 20.01.2020 zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Großer Plöner See unter www.amt-grosser-ploener-see.de/Amtliche Bekanntmachungen unter dem Gemeindenamen.

Plön, 20.01.2020
Amt Großer Plöner See
- Der Amtsvorsteher -