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Widerspruchsverfahren zur Datenübermittlung bei Wahlen

Am 22. September 2013 findet die Bundestagswahl statt. Gem. § 28 Abs. 1 Landesmeldegesetz (LMG) darf die Meldbehörde Parteien, Wählergruppen, anderen Trägern von Wahlvorschlägen, Bewerberinnen und Bewerbern um das Amt einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters oder einer Landrätin oder eines Landrats und den für Abstimmungen benannten Vertrauens- oder Vertretungspersonen Auskunft aus dem Melderegister über die in § 28 Abs. 1 Satz 1 LMG bezeichneten Daten von Gruppen von Stimmberechtigten (Wahlberechtigte oder Abstimmungsberechtigte) erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist und die Stimmberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben.


Gem. § 28 Abs. 4 LMG hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, gegen die o. g. Datenerhebung Widerspruch einzulegen in Form einer Übermittlungssperre. Diese wird auf Antrag im Melderegister eingerichtet.

Auskunft zu den Widerspruchsrechten erteilt das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Bosau, Hutzfeld, Hauptstraße 2, 23715 Bosau, Telefon 04527/9971-11. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Vordrucke zur Einrichtung einer Übermittlungssperre.

Hutzfeld, 15. April 2013