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IV. Nachtrag zur Hauptsatzung

der Gemeinde Bosau

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14. März 2013 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Ostholstein folgender IV. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Bosau erlassen:
 

Art. 1
Der § 17 (Veröffentlichungen) enthält folgende Fassung:

(1)    Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Bosau, mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen örtlichen Bekanntmachungen und Verkündungen im Rahmen des Baugesetzbuches, werden im Internet unter der Internetadresse www.gemeinde-bosau.de bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet wird jeweils im Ostholsteiner Anzeiger unter Angabe der Internetadresse hingewiesen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für gesetzlich vorgeschriebene vorbereitende Bekanntmachungen, die Satzungen und Verordnungen betreffen, mit Ausnahme der in Abs. 2 getroffenen Regelungen. Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist. Auf die Bereitstellung im Internet ist zuvor innerhalb eines Zeitraumes von bis zu drei Tagen im Ostholsteiner Anzeiger hinzuweisen.

(2)    Gesetzlich vorgeschriebene örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen im Rahmen des Baugesetzbuches werden im Ostholsteiner Anzeiger bekannt gemacht. Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem die erschienene Zeitung den betreffenden Text (ggf. nebst Planwerk) bekannt gemacht hat.

(3)    Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen, die nicht unter Absatz 1 oder 2 fallen, ist in der Form des Absatzes 1 Satz 1 und 2 hin-zuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift zu vermerken.

(4)    Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1 Satz 1 und 2, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(5)    Über Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen wird durch den Aushang an der Bekanntmachungstafel an der Gemeindeverwaltung unterrichtet.
 
Art. 2
Inkrafttreten

(1)    Dieser IV. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Bosau tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

(2)    Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Ostholstein vom 10. April 2013 erteilt.

Bosau, 15. April 2013    Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister
 gez. Mario Schmidt