Bekanntmachung
Gemäß § 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bosau am 16. Mai 2013 die Vorschlagslisten für die zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen zu berufenen Personen beschlossen.
Diese Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom
03. Juni bis 10. Juni 2013
während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 2, zu jedermann Einsicht aus.
Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung erhoben werden.
Hutzfeld, den 28. Mai 2013
Az.: 023-50
Gemeinde Bosau
-Der Bürgermeister-
gez. Mario Schmidt