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Bekanntmachung des Beschlusses einer Abrundungssatzung

 

Betr.: Beschluss der Abrundungssatzung  (Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung) der Gemeinde Bosau für den  Ortsteil Quisdorf gem. §34 BauGB
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 16.05.2013 die  Abrundungssatzung  Bosau für den Ortsteil Quisdorf  (s. Planzeichnung) bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung  als Satzung beschlossen.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung  in Kraft. Alle Interessierten können die Abrundungssatzung  und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Zimmer 4, sowie in der Amtsverwaltung Großer Plöner See, Heinrich-Rieper-Straße 8, 24306 Plön, im Kellergeschoss Zimmer 22 während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeindegeltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Satzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der  Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Hutzfeld, den 14.06.2013
Az.: I 610 - 84.13
                                                                                                              Gemeinde Bosau
                                                                                                           -Der Bürgermeister-
                                                                                                           gez. Mario Schmidt