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Bekanntmachung

1. Nachtragssatzung zur SATZUNG der Gemeinde Bosau über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) - 1 Nachtrag -

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.02.2013 (GVOBl. Schl.-H., S. 72) und der §§ 1, 2, 3 und 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27), zuletzt geändert durch Art. 68 LVO v. 04.04.2013  (GVOBl. Schl.-H., S. 143), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 01.04.2014 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:

§ 1

Der § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
(1)    Die Steuer beträgt unbeschadet des Absatzes 2 jährlich
für den ersten Hund     60,00 Euro
für den zweiten Hund    120,00 Euro
für jeden weiteren Hund    120,00 Euro
Die Absätze 2 und 3 bleiben unverändert.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Juli 2014 in Kraft.

Hutzfeld, 22. April 2014

Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister
gez: Mario Schmidt        -LS-
Bürgermeister
Die vorstehende Satzung ist ausgefertigt und wird hiermit bekannt gemacht.
Hutzfeld, 22. April 2014

                                 Mario Schmidt
                                 Bürgermeister