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Bekanntmachung

I. Haushaltssatzung der Gemeinde Bosau für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01. April 2014 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                         5.716,800,00  EUR
in der Ausgabe auf                                                           5.716.800,00  EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                           355.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                             355.900,00 EUR
festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
    und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                  113.000,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                        0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                      300.000,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf            29,06 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           340 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                 330 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                                240 v.H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungs-
ermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist am 23. April 2014 erteilt worden. Die Kreditgenehmigung ist gemäß § 85 Abs. 2 GO auf einen Teilbetrag in Höhe von 112.500,00 € begrenzt worden.

Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hutzfeld, den 20. Mai 2014
Az.: II 030 - 10/2014
                    (L.S.)                                                 gez. Schmidt
                                                                           - Bürgermeister-

II

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit gemäß § 79 Abs. 1 GO öffentlich bekanntgemacht. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 4,und in der Amtsverwaltung Großer Plöner See in Plön, Heinrich-Rieper-Straße 8, Zimmer 15, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hutzfeld, den 20. Mai 2014
Az.: II 030-10/2014
                                                                                          Gemeinde Bosau
                                                                                         Der Bürgermeister
                                                                          LS                gez. Schmidt