Luftbild Bosau

DRK Blutspende

Aktuelle Blutspendetermine in
Bosau und Umgebung

Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 35 und der 9. Flächennutzungsplanänderung für das Eignungsgebiet für die Windenergienut-zung östlich von den Ortsteilen Hutzfeld und Brackrade, südwestlich von Tedrahnshöh, östlich der Landstraße 306, nördlich der Landstraße 176 - Wind-park Hutzfeld – in der Gemeinde Bosau.

Die vom Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Bosau in der Sitzung am 30.03.2015 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 35 und der 9. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Bosau für das Eig-nungsgebiet für die Windenergienutzung östlich von Hutzfeld und Brackrade, südwestlich von Tedrahnshöh, östlich der Landstraße 306, nördlich der Land-straße 176 - Windpark Hutzfeld - und deren Begründungen liegen in der Zeit

vom   20.04.2015   bis   22.05.2015

in der Gemeindeverwaltung Bosau am Standort in Hutzfeld, Hauptstraße 2,
23715 Bosau, Zimmer 2, während der Sprechstunden öffentlich aus.


Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:
•    Umweltbericht als Teil der Begründung (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologische Vielfalt, zum Schutzgut Mensch, zum Schutzgut Kulturgüter, zu den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG, zur Darstellung im Landschaftsplan)
•    Landschaftsplan der Gemeinde Bosau (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt)
•    Fachgutachten zum Artenschutz (Aussagen zum Schutzgut Tiere)
o    Fachgutachten Brutvögel, August 2013
o    Fachgutachten Rastvögel, Januar 2013
o    Fachgutachten Rastvögel – Teilbericht Frühjahr, Juli 2013
o    Fachgutachten Zugvögel, Januar 2013
o    Fachgutachten Zugvögel–Teilbereich Frühjahrszug, Juni 2013  
o    Fachgutachten Fledermäuse, Juli 2013
o    Kartenteil Fachgutachten Fledermäuse, Juni 2013
o    Stellungnahme zum Seeadler, Oktober 2014  
o    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Januar 2015
•    Fachgutachten zum Immissionsschutz (Aussagen zum Schutzgut Mensch)
o    Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Hutzfeld, März 2015
o    Schattenwurfgutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Hutzfeld, März 2015
•    Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu:
o    Naturschutz und Artenschutz,
o    Landschaftsplanung und Landschaftspflege,
o    Kulturgütern,
o    Immissionsschutz,
o    Gewässerschutz


Übersichtsplan 9. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Bosau
 

 




Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunter-lagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.


Hutzfeld, den 02.04.2015

gez.. Mario Schmidt