Luftbild Bosau

DRK Blutspende

Aktuelle Blutspendetermine in
Bosau und Umgebung

Bekanntmachung
des Beschlusses des Bebauungsplanes Nr. 37
für das Gebiet im Ortsteil Liensfeld, zwischen der Hans-Heinrich-Sievert-Straße und der Kreisstraße 6 / Majenfelder Straße – Hamker Hof – der Gemeinde Bosau   


Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 24.06.2015 den Bebauungsplan Nr. 37 (siehe Übersichtsplan unten) bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung beschlossen.
Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

 

Der Bebauungsplan Nr. 37 tritt mit dem Tage nach dieser Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können den  Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Zimmer 4, sowie in der Amtsverwaltung Großer Plöner See, Heinrich-Rieper-Straße 8, 24306 Plön, im Erdgeschoss Zimmer Nr. 5 während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Satzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist zudem  eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplanes sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der  Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Diese Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite www.gemeinde-bosau.de.
Plön, den  26.08.2016
                                                                                    Gemeinde Bosau
                                                                                   -Der Bürgermeister-
                                                                                   gez. Mario Schmidt