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Bosau und Umgebung

Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Dorfschaft Bosau,

leider ist es in der Dorfschaftsversammlung am 22. Juni 2016 nicht gelungen, einen neuen dreiköpfigen Dorfvorstand zu wählen. Aus diesem Grund möchte ich mich persönlich an Sie wenden.
Der Dorfvorstand ist in jeder Dorfschaft so etwas wie die gute Seele des Ortes. Nach unserer Hauptsatzung berät der Dorfvorstand die Gemeindevertretung und den Bürgermeister u. a. in Selbstverwaltungsangelegenheiten, unterstützt die Gemeinde auf allen Gebieten, wie bspw. der Durchführung statistischer Erhebungen oder des Weihnachtsgrußes für Senioren.
Dem Dorfvorstand kommt eine wichtige Rolle bei der Pflege des Ortsbildes, der Förderung der Ortsfeuerwehr und örtlicher Vereinigungen zu.
Viele liebgewonnene Veranstaltungen, wie z. B. das Kinderfest und der Weihnachtsmarkt, finden unter der Leitung des Dorfvorstandes statt. Aus der Aufzählung der vielfältigen Tätigkeiten merken Sie, dass eine Dorfschaft ohne Dorfvorstand nur unvollständig für ihre Einwohnerinnen und Einwohner da sein kann.

Die Gemeinde Bosau gewährt den Dorfvorständen jede Hilfe, die sie zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigen und ich freue mich über die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit allen Dorfvorständen.
Ich möchte alle Einwohnerinnen und Einwohner der Dorfschaft Bosau ermuntern, einmal dar-über nachzudenken, ob sie sich nicht aktiv für ihre Dorfschaft an dieser Stelle einbringen möchten.
Für jegliche Rückfragen zum Thema stehe ich gern zur Verfügung.
Für die Einladung ergibt sich folgende Bekanntmachung:
Am Donnerstag, dem 06. Oktober 2016 findet um 19.30 Uhr im Gasthof „Zum Frohsinn“ eine Dorfschaftsversammlung der Dorfschaft Bosau mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung
1.    Begrüßung
2.    Wahl des Dorfvorstandes
3.    Dorfschaftsangelegenheiten
Alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Dorfschaft werden gebeten, sich an der Dorfschaftsversammlung zu beteiligen.
Wahlberechtigt für den Dorfvorstand ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindes-tens 3 Monate in der Dorfschaft mit I. Wohnsitz gemeldet ist.
Die Dorfschaftsversammlung ist ö f f e n t l i c h !
Az.: 00 - 151/2
Hutzfeld, den 15. September 2016
Gemeinde Bosau
-Der Bürgermeister-
gez. Mario Schmidt