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Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung der Satzung über die 1. Ergänzung der Abrundungssatzung Nr. 1 für den Ortsteil Hassendorf der Gemeinde Bosau für ein Gebiet am südlichen Ortsrand, östlich der Landes-straße 306 / Dorfstraße gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Bosau in der Sitzung am 08.03.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung über die 1. Ergänzung der Abrundungssatzung Nr. 1 für den Ortsteil Hassendorf der Gemeinde Bosau für ein Gebiet am südlichen Ortsrand, östlich der Landes-straße 306 / Dorfstraße und deren Begründung  mit Landschaftsplan liegen in der Zeit

vom 30. April 2018 bis zum 04. Juni 2018

in der Gemeindeverwaltung in Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 2, 23715 Bosau während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite www.gemeinde-bosau.de .

Übersichtsplan Gemeinde Bosau; Ortsteil Hassendorf mit Satzungsgebiet:



Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Hutzfeld,  13. April 2018
    Gemeinde Bosau
    - Der  Bürgermeister -
    gez. Mario Schmidt

Anlagen:

Satzungsentwurf

Bergündung