Bekanntmachung
I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bosau für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05. Oktober 2017 und mit Genehmigung der Kommunal-
aufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
einschl. der Nachträge
gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 936.900 € € 7.005.700 € 7.942.600 €
die Ausgaben 824.600 € € 7.118.000 € 7.942.600 €
1. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 335.700 € € 273.800 € 609.500 €
die Ausgaben 335.700 € € 273.800 € 609.500 €
Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hutzfeld, den 05. Oktober 2017
Az.: II 030 – 12/2017
gez. Mario Schmidt
-Bürgermeister-
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit gemäß § 79 Abs. 1 GO öffentlich bekanntgemacht. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstraße 2, und in der Amtsverwaltung Großer Plöner See in Plön, Heinrich-Rieper-Straße 8, Zimmer 16, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hutzfeld, den 05. Oktober 2017
Az.: II 030 - 12/2017
gez. Mario Schmidt
-Bürgermeister-