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Bekanntmachung

Glas(faser)klare Zukunft für unsere Gemeinde

Breitbandversorgung als Teil moderner Daseinsvorsorge

Eine flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internet ist eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft unserer schönen Gemeinden. Da aber die Privatwirtschaft dies nicht leistet und der freie Markt hier versagt hat, müssen wir Kommunen uns selber helfen. Daher ist unsere Gemeinde der neuen Breitband-Sparte des Zweckverbands Ostholstein (ZVO) beigetreten. Insgesamt haben sich 29 Ostholsteinische Gemeinden zusammengetan, um den Auf- und Ausbau eines kommunalen Breitbandnetzes zu realisieren.

Suche nach Netzbetreiber

Obwohl für ein kommunales Projekt ungleich strengere Auflagen und Vorschriften gelten als für die Privatwirtschaft, haben wir uns für diesen Schritt entschieden - wenn wir es nicht machen, macht es keiner. Außerdem macht es uns auch unabhängig von den Ausbauplänen Privater. Aktuell läuft noch die zwingend vorgeschriebene EU-weite Ausschreibung zur Ermittlung eines Pächters für die kommunale Infrastruktur, mit dem Sie als Kunde später den Telekommunikationsvertrag (Internet, Telefonie, HDTV) abschließen. Der Zuschlag wird voraussichtlich Ende Juni fallen, nach Zustimmung der Bundesnetzagentur.
Nach Vertragsunterzeichnung mit dem Netzbetreiber wird der ZVO mit ihm einen Cluster- und Zeitplan aufstellen. In diesem wird festgehalten, wann und wo die Vorvermarktung stattfindet. Die Zusammensetzung der Cluster und die zeitliche Abfolge wird durch die technischen Gegebenheiten bestimmt und vom Netzbetreiber festgelegt. Dieser Zeitplan wird im Laufe der Sommerferien veröffentlicht. Ende dieses Jahres soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Netzplanung ist bereits abgeschlossen und berücksichtigt sowohl größere Dorfschaften als auch Streusiedlungen und Einzellagen in unserer Gemeinde.

Weitere Informationen zum Netz

  • Das Glasfaserkabel wird bis ins Gebäude verlegt, wo es in einem Netzabschlusskasten endet. Die Weiterleitung im Gebäude erfolgt durch die Eigentümer.
  • Wenn innerhalb der Vorvermarktungsphase ein Vorvertrag abgeschlossen wird, werden für die ersten 20 Meter ab Grundstücksgrenze keine Hausanschlussgebühren fällig.
  • Es entstehen keine Doppelbelastungen durch einen noch laufenden Altvertrag und den neuen Glasfaservertrag. Der neue Vertrag schlägt erst nach Ablauf des Altvertrages zu Buche. Insofern können auch „Überbrückungsverträge" abgeschlossen werden, ohne die Möglichkeit zu gefährden später auf das leistungsfähige und zukunftssichere kommunale Glasfasernetz zu wechseln.
  • Der ZVO tritt nicht als Diensteanbieter auf - dies wird die Aufgabe des Pächters des kommunalen Breitbandnetzes, der per EU-weiter Ausschreibung gesucht wird. Er bietet als Netzbetreiber Kunden Dienste wie Internet, Telefonie und HDTV an.
  • Der zukünftige Netzbetreiber muss u.a. mehrere Bedingungen erfüllen: Angebot mehrerer Produkte, Unterscheidung zwischen Gewerbe- und Privatkunden, Angebote im marktüblichen Preisrahmen.


Mehr Infos unter:
www.zvo.com/breltband
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