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Bekanntmachung

Gemäß § 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bosau am 14. Juni 2018 die Vorschlagslisten für die zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen zu berufenen Personen beschlossen.

Diese Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom

25. Juni bis 02. Juli 2018

während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 2, zu jedermann Einsicht aus.
Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung erhoben werden.

Hutzfeld, den 21. Juni 2018
Az.: 023-50

Gemeinde Bosau
-Der Bürgermeister-
 gez. Mario Schmidt