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DRK Blutspende

Aktuelle Blutspendetermine in
Bosau und Umgebung

Bekanntmachung

Betr.: Knick-, Hecken und Baumpflege an öffentlichen Wegen in der Gemeinde Bosau
Durch das Ordnungsamt der Gemeinde Bosau werden die Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte
usw. gem. § 33 Abs. 3 und 4 des Straßen- und Wegegesetzes aufgefordert, Knicks,
Hecken und Bäume an öffentlichen Straßen zurückzuschneiden, damit eine Gefährdung des
Straßenverkehrs ausgeschlossen wird. Erforderlich ist, dass ein Lichtraumprofil in einer Höhe
von 4,50 m, gemessen vom äußeren Rand der Bankette, von Ästen, Zweigen usw. freigehalten
wird (siehe Zeichnung).


Nach § 27a Landesnaturschutzgesetz dürfen Knicks, Hecken, Bäume und anderes Gebüsch,
sowie sonstige Gehölze nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 14. März gerodet, gefällt, auf den
Stock gesetzt, oder auf sonstige Weise beseitigt werden.
Zur Beseitigung der pflanzlichen Abfälle (Zweige usw.) wird auf die Landesverordnung über
die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Beseitigungsanlagen hingewiesen. Das
Verbrennen des Buschwerkes ist bei der Gemeindeverwaltung rechtzeitig anzuzeigen.
Das Ablagern von Zweigen, Baumteilen usw. auf den Böschungen, Banketten, Seiten- und
Sicherheitsstreifen ist nach Beendigung der Arbeiten nicht gestattet. Soweit aus früheren
Rückschnitten noch Zweige abgelagert sind, werden die Grundstückseigentümer gebeten, die
Zweige soweit zurückzuräumen, dass die Banketten und Gräben durch den beauftragten Unternehmer
der Gemeinde maschinell in einer Breite von ca. 1,50 m gemäht werden können.
Auf den vorstehenden Sachverhalt wird allgemein mit der Bitte um Beachtung hingewiesen.
Hutzfeld, den 10. September 2011
Az .: III 11 - 210.5
Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister