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Bekanntmachung der Auslegung der Abrundungssatzung Bosau, Bicheler Berg


Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Abrundungssatzung Bosau, Bicheler Berg nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Der vom Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Bosau gem. § 10 der Hauptsatzung in der Sitzung am 05.Dezember 2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Abrundungssatzung Bosau, Bicheler Berg (s. Planzeichnung) mit den Begründungen inklusive den Umweltauswirkungen gem. §2 Abs. 4 BauGB sowie der Landschaftsplan der Gemeinde Bosau dazu liegen vom

27. Dezember 2011 bis zum 27. Januar 2012

in der Gemeindeverwaltung in Hutzfeld, Hauptstr. 2, Zimmer 6, während der Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Bedenken und Anregungen zu dem
Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Planzeichnung:


Hutzfeld, den 14. Dezember 2011        Gemeinde Bosau
Az.: 610 – 84.7                                     Der Bürgermeister
                                                              gez. Mario Schmidt