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Bekanntmachung

über

1. - die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bosau
       „Ferienhäuser am Badestrand in Bosau“ für das Gebiet „nördlich des Strandweges,
       östlich des Hugo-Braasch-Weges in Bosau gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
       sowie
    - die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet „nördlich des Strandweges,
       östlich des Hugo-Braasch-Weges in Bosau“ gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.


1. Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Bosau „Ferienhäuser am Badestrand in Bosau“ für das Gebiet „nördlich des Strandweges, östlich des Hugo-Braasch-Weges in Bosau gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Bosau hat am 27.04.2012
die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 34 beschlossen.

Folgendes Planungsziel wird angestrebt:
Ausweisung einer Sonderbaufläche/eines Sonderbaugebietes für Ferienhäuser.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
bekanntgemacht.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll wie folgt durchgeführt werden:

Der Planentwurf liegt ab dieser Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen für jedermann zur Einsicht- und Stellungnahme in der Amtsverwaltung des Amtes Großer-Plöner-See, Heinrich-Rieper-Straße 8, 24306 Plön im Kellergeschoss, Zimmer 22 sowie
in der Gemeindeverwaltung Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 4, in 23715 Bosau / Hutzfeld während der Dienststunden öffentlich aus.

Hutzfeld, den 02. Mai 2012

Gemeinde Bosau
-Der Bürgermeister-
gez. Mario Schmidt