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Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bosau für das Gebiet nördlich des Strandweges, östlich des Hugo-Braasch-Weges in Bosau „Ferienhäuser am Badestrand in Bosau“ im Ortsteil Bosau gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Bosau in der Sitzung am 11.06.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bosau für das Gebiet nördlich des Strandweges, östlich des Hugo-Braasch-Weges in Bosau „Ferienhäuser am Badestrand in Bosau“ und die Begründung liegen in der Zeit
vom 09.07.2012 bis 10.08.2012
in der Amtsverwaltung Großer Plöner See, Heinrich-Rieper-Str. 8, Kellergeschoss, Zimmer 22, 24306 Plön, sowie in der Gemeindeverwaltung Bosau am Standort in Hutzfeld, Hauptstraße 2, 23715 Bosau, Zimmer 2, während der Sprechstunden öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Landschaftsplan, Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände Schl.Holst. AG - 29.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Hutzfeld, den 21. Juni 2012
Gemeinde Bosau
-Der Bürgermeister-
gez. Mario Schmidt