Bekanntmachung
I
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Bosau
für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 24. September 2012 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber nunmehr fest-
bisher gesetzt auf
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 269.600 € € 5.948.200 € 6.217.800 €
die Ausgaben 269.600 € € 5.948.200 € 6.217.800 €
2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 168.000 € € 527.500 € 695.500 €
die Ausgaben 168.000 € € 527.500 € 695.500 €
Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hutzfeld, den 27. September 2012
Az.: II 030 – 12/2012
(L.S.) gez. Schmidt
-Bürgermeister-
II
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit gemäß § 79 Abs. 1 GO öffentlich bekanntgemacht. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstr. 2, Zimmer 4, und in der Amtsverwaltung Großer Plöner See, Heinrich-Rieper-Straße 8, Plön, Zimmer 15, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hutzfeld, den 27. September 2012
Az.: II 030-12/2012
Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister
(L.S.) gez. Schmidt