Bekanntmachung
Betr.: Jagdgenossenschaftsversammlungen 2025 in der Gemeinde Bosau
Es finden folgende nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlungen in der Gemeinde Bosau statt, zu denen alle Jagdgenossen*innen der betreffenden Bezirke eingeladen werden:
- JG Wöbs: , 30.01.2025, 18:00 Uhr, Gaststätte Schmidt, Hutzfeld
- JG Löja/Bichel: , 30.01.2025, 19:00 Uhr, Gaststätte Schmidt, Hutzfeld
- JG Thürk: Do., 06.02.2025, 19:00 Uhr, Gaststätte Schmidt, Hutzfeld
- JG Hutzfeld: , 13.02.2025, 18:00 Uhr, Gaststätte Schmidt, Hutzfeld
- JG Brackrade: , 13.02.2025, 19:00 Uhr, Gaststätte Schmidt, Hutzfeld
- JG Braak: , 18.02.2025, 18:00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Braak
- JG Klenzau: Di., 18.02.2025, 19:00 Uhr, Klenzau, Hof Flüh
- JG Hassendorf, Do., 20.02.2025, 19:00 Uhr, Gaststätte Schmidt, Hutzfeld
- JG Liensfeld: Do., 27.02.2025, 19:00 Uhr, Gaststätte Schmidt, Hutzfeld
- JG Bosau/KN: , 07.03.2025, 19:00 Uhr, Gaststätte Zum Frohsinn, Bosau
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen*innen
und der dadurch gehaltenen Grundflächen; ggf. Abstimmung über Herstellung der Öffentlichkeit - Verlesung und Genehmigung der Niederschrift der letzten Versammlung vom Februar/März 2022 (Klenzau 2/2019)
- Bericht des Vorstandes / der Geschäftsführung
- Grußwort und Bericht des/r Jagdpächter/s
- Wahl von zwei Kassenprüfer*innen
- Kassenbericht, -prüfung und Entlastungserteilung für die Jahre 2021-2024 (Klenzau 2018 – 2024)
- Wahlen (Jagdvorstände aller 10 Jagdgenossenschaften)
- Vorstellung und Beratung der Haushaltspläne für die Jagdjahre 2025 und 2026
- Verschiedenes
Für den Fall der Beschlussunfähigkeit wird hiermit eine erneute Jagdgenossenschaftsversammlung auf denselben Tag, eine halbe Stunde nach dem oben festgesetzten Termin, einberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig ist. Das Jagdkataster kann beim
2. Beisitzer Ulf Witt, Hutzfeld, Am Buchenhain 3, 23715 Bosau, Tel.: 04527-1554 nach vorheriger Absprache eingesehen werden.
Jede/r Jagdgenosse/in kann sich durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. Die Bestimmungen des § 7 Abs. 5 der JG-Satzung sind hierbei zu beachten.
Hutzfeld, den 02.01.2025
Die Jagdvorsteher der JG‘en
Im Auftrag: Ulf Witt, 2. Beisitzer