Bekanntmachung
der Wahlkreiseinteilung sowie Bekanntmachung
über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Gemeindewahl in Bosau am 26. Mai 2013
Gemäß § 22 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 auf. Die Gemeinde Bosau ist in folgende Wahlkreise eingeteilt worden:
Wahlkreis 1 Wahlkreis 2 Wahlkreis 3
zugeordnete zugeordnete zugeordnete
Ortsteile Ortsteile Ortsteile
Bichel Brackrade Braak
Bosau Hassendorf Kiekbusch
Kleinneudorf Hutzfeld Klenzau
Löja Liensfeld
Wöbs Majenfelde
Quisdorf
Thürk
Die Wahlvorschläge sind bis
spätestens 08. April 2013, 18:00 Uhr,
schriftlich beim Gemeindewahlleiter, Heinrich-Rieper-Str. 8, 24306 Plön, Zimmer 3, einzureichen (Unterlagen für Wahlvorschläge können unter der Telefonnummer 04522 – 74 71 44 angefordert oder bei der Gemeinde Bosau, Dienststelle Plön, in 24306 Plön, Heinrich-Rieper-Str. 8, abgeholt werden).
Bitte reichen sie die Unterlagen so frühzeitig ein, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
In den Wahlkreisen der Gemeinde werden je 3 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter und im Wahlgebiet 8Listenvertreterinnen und Listenvertreter gewählt.
Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter können von politischen Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten eingereicht werden. Listenwahlvorschläge können von politischen Parteien und Wählergruppen einreicht werden. Eine Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist nicht zulässig. Gemeinsame Wahlvorschläge können weder von politischen Parteien noch von Wählergruppen noch von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.
Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb des Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen.
Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.
Der Gemeindewahlleiter
Im Auftrag
Plön, 15.10.2012 gez. Schubert